Bei der Fahrschule Radler könnt Ihr den sogenannten "Führerschein mit 17" (auch "begleitetes Fahren" genannt) machen. Mit diesem besonderen Führerschein ist es unter folgenden Voraussetzungen möglich, dass Ihr Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse B oder BE bereits mit 17 fahren dürft. Die Ausbildung hierfür könnt Ihr bereits mit 16½ Jahren beginnen. Nach bestandener Prüfung erhaltet Ihr eine Bescheinigung mit der Ihr dann Auto fahren dürft. Zu Eurem 18. Geburtstag müsst Ihr diese Bescheinigung dann gegen einen vollwertigen EU-Führerschein tauschen. Unter folgenden Voraussetzungen dürft Ihr mit dem Führerschein ab 17 selbst an das Steuer:
Die Begleitpersonen müssen bereits im Führerscheinantrag genannt werden. Hier können mehrere Begleitpersonen eingetragen werden. Der "Führerschein ab 17" gilt nur in Deutschland. Im Ausland darf damit grundsätzlich nicht gefahren werden! Achtung: Das Fahren, ohne die oben genannten Voraussetzungen erfüllt zu haben - z.B. ohne die Begleitperson, führt automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis! Grundvoraussetzung, um den Führerschein mit 17 überhaupt erwerben zu können, ist, dass BEIDE(!) Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung dazu geben.
Nach Vollendung Eures 18. Lebensjahres dürft Ihr übergangsweise noch 3 Monate mit diese Fahrerlaubnis fahren (auch ohne Begleitperson). Anschließend verliert diese Fahrerlaubnis seine Gültigkeit. Daher müsst Ihr bis dahin den EU-Führerschein beim Straßenverkehrsamt beantragt und abgeholt haben.