Wer während der Probezeit einen schwerwiegenden oder zwei geringfügigere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung macht, erhält vom Straßenverkehrsamt die Anordnung an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilzunehmen. Zudem erhöht sich die Probezeit automatisch auf insgesamt 4 Jahre.
Wer nach der Anordnung nicht an dem Aufbauseminar teilnimmt, dem wird der Führerschein solange entzogen, bis die Teilnahmebescheinigung am Aufbauseminar vorgelegt wurde.
Diejenigen, die an dem Aufbauseminar teilnehmen aber im Anschluss wieder im Straßenverkehr auffällig werden, erhalten eine Verwarnung und die Empfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Nach der 3. Auffälligkeit wird der Führerschein entzogen und das zuständige Straßenverkehrsamt entscheidet über das weitere Vorgehen.
Die Fahrschule Radler bietet regelmäßig - im Wechsel mit anderen Fahrschulen der Region - Aufbauseminare beim Führerschein auf Probe an. Wann und wo das nächste Seminar stattfindet, erfragen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns: Kontakt