Grundqualifikation für Berufseinsteiger
Berufskraftfahrer, die Ihren Führerschein nach dem 10.09.2008 (bei Bus-Fahrern) erworben haben bzw. nach dem 10.09.2009 (bei LKW-Fahrern),
müssen nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz eine Grundqualifikation nachweisen, um den Führerschein gewerblich nutzen zu dürfen
(ausgenommen von dieser Regelung sind Kraftfahrer, die den Beruf als Ausbildungsberuf erlernen). Hierbei wird zwischen Grundqualifikation und
beschleunigter Grundqualifikation unterschieden (siehe unten). Für den Nachweis dieser Grundqualifikation muss eine Prüfung bei der IHK abgelegt
werden. Dieser Befähigungsnachweis wird verschlüsselt im Führerschein des Kraftfahrers eingetragen.
Grundqualifikation
Bei der Grundqualifikation ist kein Lehrgang vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (4 Stunden) und einem praktischen Teil (3 Stunden).
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist der Erwerb der entsprechenden Fahrerlaubnisklassen. Die Aneignung der nötigen Kompetenzen, sowie die
Prüfungsteilnahme müssen von dem Kraftfahrer selbst organisiert werden. Die Industrie- und Handelskammern verlangen, dass der praktische Teil der
Prüfung aus Sicherheitsgründen in einem Fahrschulfahrzeug im Beisein eines Fahrlehrers durchgeführt werden. Hierfür - sowie für vorherige freiwillige
Übungsstunden - steht Ihnen die Fahrschule Radler gern zur Verfügung.
Beschleunigte Grundqualifikation
Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist im Gegensatz zur Grundqualifikation ein Lehrgang vorgeschrieben. Diese Ausbildung umfasst 130
theoretische Zeitstunden, sowie 10 Fahrstunden. Hierbei muss vor der IHK des Wohnortes nur eine theoretische Prüfung (90 Minuten) abgelegt werden.
Eine Fahrerlaubnis muss zur Prüfung nicht vorgelegt werden. Die Teilnahme an dem Lehrgang, sowie die Prüfungsteilnahme müssen ebenfalls von dem Kraftfahrer
selbst organisiert werden.
Was kann die Fahrschule Radler für Sie bzw. Ihr Unternehmen tun?
Wir bieten die Lehrgänge zur beschleunigten Grundqualifikation an. Wir organisieren für Sie die Teilnahme an den IHK-Prüfungen und bereiten Sie bestens
darauf vor. Gerne beraten wir Sie zum Thema Grundqualifikation bzw. beschleunigte Grundqualifikation. Nehmen Sie einfach
>> Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie.
Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer
Alle Berufskraftfahrer - sowohl die oben genannten als auch diejenigen, die bereits vorher ihre Fahrerlaubnis erworben haben - müssen alle 5 Jahre eine
Weiterbildung in den Bereichen Wirtschaftlichkeit und Sicherheit im Straßenverkehr nachweisen. Der Umfang der Weiterbildung muss mindestens 35 Zeitstunden
betragen und kann innerhalb von 5 Jahren auf 5 Module verteilt werden. Die Teilnahme an der Weiterbildung wird im Führerschein eingetragen. Eine
Prüfung muss hierfür nicht abgelegt werden. Wer die Weiterbildung nach Ablauf der Fristen nicht nachweisen kann, muss mit Bußgeldern bis zu 5.000 EUR rechnen.
Was kann die Fahrschule Radler für Sie bzw. Ihr Unternehmen tun?
Wir bieten alle Weiterbildungslehrgänge für Berufskraftfahrer gemäß BKrFQG an. Nehmen Sie einfach
>> Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.