Fahrstunden in der Fahrschule Radler

Wir sind darum bemüht, dass jeder Fahrschüler von Anfang bis Ende der Führerscheinausbildung mit dem gleichen Fahrzeug und dem gleichen Fahrlehrer fährt. Für Kraftrad-Fahrschüler haben wir eine große Auswahl an Helmen, Jacken und Handschuhen, die wir Euch für die Fahrstunden zur Verfügung stellen.

Der praktische Unterricht ist in die Grundausbildung und die Sonderfahrten aufgeteilt. Hierbei entspricht eine Fahrstunde 45 Minuten. Während der Fahrstunden bringt Dir der Fahrlehrer den Umgang mit dem Fahrzeug bei und übt diesen mit Dir im Straßenverkehr.

Die Anzahl der benötigten Fahrstunden hängt ganz von den Fähigkeiten des einzelnen Fahrschülers ab. Über die Anzahl der zu leistenden Fahrstunden in der Grundausbildung gibt es keine gesetzlichen Vorschriften, sondern nur ein inhaltliches Ziel, das festlegt, welche Fertigkeiten vermittelt werden müssen. Ob und wann das Ziel erreicht ist, kann nur der Fahrlehrer entscheiden, da er die Verantwortung dafür trägt.

Nach erfolgreicher Grundausbildung dürfen die Sonderfahrten gemacht werden. Hier wiederum schreibt der Gesetzgeber eine Mindestanzahl an Fahrstunden in den einzelnen Bereichen vor. Diese haben wir in der unten stehenden Tabelle für Euch dargestellt.

Die praktische Prüfung kann erst absolviert werden, wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde. Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält man seinen Führerschein, vorausgesetzt, dass das vorgeschriebene Mindestalter bereits erreicht ist.

Die Prüfung wird, wie gewohnt, mit dem Fahrschulfahrzeug durchgeführt. Der Prüfer ist ein Mitarbeiter des TÜV. Die Prüfungsfahrt hat eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer, die in den jeweiligen Führerscheinklassen variiert.

Der Ablauf der Prüfungsfahrt wird durch den Prüfer festgelegt. Bei groben Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann die Prüfung von dem Prüfer vorzeitig beendet werden, was ein Nichtbestehen zur Folge hat. Eine nicht bestandene Fahrprüfung kann nach zwei Wochen wiederholt werden.

Führerscheinklasse Überlandfahrt Autobahnfahrt Nachtfahrt Unterweisung am Fahrzeug
AM - - - -
A 1 5 4 3 -
A 2* 5 4 3 -
A* 5 4 3 -
B 5 4 3 -
BE 3 1 1 -
C1 3 1 1 ja
C1E 3 1 1 ja
C (bei Vorbesitz B)
C (bei Vorbesitz C1)
5
3
2
1
3
1
ja
ja
CE 5 2 3 ja
T - - - ja
* Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt:
1. Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
2. Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf: 3 Fahrstunden Überland / 2 Fahrstunden Autobahn / 1 Fahrstunde bei Dunkelheit.